Totalschaden oder Reparaturschaden?
Liegt ein Reparaturschaden vor, bekommen Sie die Kosten für die Reparatur erstattet. Bei einem Totalschaden — wenn die Reparaturkosten höher als der Fahrzeugwert sind — erhalten Sie den objektiven Wert des Fahrzeuges erstattet.
Die im Gutachten festgesetzten Reparaturkosten stehen Ihnen auch zu, wenn Sie Ihr Auto selbst, teilweise oder gar nicht reparieren — die sogenannte „fiktive Abrechnung".
Höhere Reparaturkosten können erstattet werden, sofern sie den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigen — und das Fahrzeug vollständig nach den Vorgaben im Gutachten repariert wird.
