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Wissen rund ums Gutachten

Alles was Sie nach einem Unfall wissen müssen — kompetent erklärt von Ihrem Kfz-Sachverständigen in Braunschweig.

Totalschaden oder Reparaturschaden?

Liegt ein Reparaturschaden vor, bekommen Sie die Kosten für die Reparatur erstattet. Bei einem Totalschaden — wenn die Reparaturkosten höher als der Fahrzeugwert sind — erhalten Sie den objektiven Wert des Fahrzeuges erstattet.

Die im Gutachten festgesetzten Reparaturkosten stehen Ihnen auch zu, wenn Sie Ihr Auto selbst, teilweise oder gar nicht reparieren — die sogenannte „fiktive Abrechnung".

Höhere Reparaturkosten können erstattet werden, sofern sie den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigen — und das Fahrzeug vollständig nach den Vorgaben im Gutachten repariert wird.

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Fiktive Abrechnung — was bedeutet das?

Sie müssen Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht zwingend reparieren. Die gegnerische Versicherung muss Ihnen die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten auszahlen — auch wenn Sie das Auto verkaufen oder so fahren lassen.

Dies gilt für alle Schäden, bei denen ein wirtschaftlicher Totalschaden nicht vorliegt. Wir kalkulieren die Kosten so, dass Sie den maximalen Betrag erhalten.

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Wertminderung — wie wird sie berechnet?

Nach einem Unfall sinkt der Wert Ihres Fahrzeuges — auch nach fachgerechter Reparatur. Diese merkantile Minderung des Wertes (Wertminderung) können Sie zusätzlich zum Schaden geltend machen.

Wir ermitteln die Wertminderung anhand aktueller Marktdaten, des Schadenausmaßes und der Fahrzeughistorie. Die Versicherung muss diese anerkennen, sofern sie nachweislich ist.

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Wer bezahlt das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die kompletten Gutachterkosten. Für Sie entstehen keine Kosten — wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.

Bei Schäden unter ca. 750 EUR (Bagatellgrenze) übernimmt die Versicherung die Gutachterkosten nicht in voller Höhe. In diesen Fällen erstellen wir gerne einen günstigen Kurzbericht.

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Wie lange dauert ein Gutachten?

In der Regel erhalten Sie das fertige Gutachten innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach der Besichtigung. Bei dringenden Fällen ist auch ein Express-Gutachten am selben Tag möglich.

Wir kommen in Braunschweig und Umgebung in der Regel innerhalb von 60 Minuten vor Ort — egal ob bei Ihnen zu Hause, in der Werkstatt oder direkt am Unfallort.

Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?

Nein. Sie haben bei einem unverschuldeten Unfall das gesetzlich verbriefte Recht auf einen freien, unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter vorschreiben.

Ein Versicherungsgutachter arbeitet im Auftrag der Versicherung — ein unabhängiger Sachverständiger arbeitet für Sie. Das macht den entscheidenden Unterschied bei der Schadenhöhe.

Noch Fragen? Wir helfen persönlich.

Rufen Sie an oder senden Sie eine Nachricht — wir beantworten alle Fragen zu Ihrem Gutachten.