Unfallwissen
Merkantile Wertminderung nach einem Unfall
Fix & Go Gutachten – Ihr Kfz-Sachverständiger mit Sachverstand
Selbst ein technisch einwandfrei repariertes Fahrzeug gilt am Markt häufig als Unfallfahrzeug – und ist deshalb unter Umständen weniger wert. Dieser Effekt wird als merkantile Wertminderung bezeichnet.
Was bedeutet merkantile Wertminderung?
Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert sein als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Diese merkantile Wertminderung gehört bei entsprechender technischer Begründung zum ersatzfähigen Schaden und wird im Gutachten gesondert ermittelt.
Wovon die Höhe abhängt
Ob und in welcher Höhe eine merkantile Wertminderung im Einzelfall in Betracht kommt, hängt von mehreren Faktoren ab und wird im Rahmen der Begutachtung individuell beurteilt.
- Alter und Laufleistung des Fahrzeugs.
- Umfang und Art des Schadens.
- Fahrzeugwert und Fahrzeugtyp.
- Aktuelle Marktlage und Nachfrage bei vergleichbaren Fahrzeugen.
Technische Wertminderung
Merkantile Wertminderung
Individuelle Ermittlung statt Pauschalwerte
Feste Beträge oder pauschale Prozentsätze lassen sich seriös nicht benennen, da jeder Schadenfall unterschiedlich gelagert ist. Eine belastbare Einschätzung setzt eine konkrete Begutachtung des jeweiligen Fahrzeugs und Schadens voraus.
Haftpflichtversicherer prüfen Schadenersatzforderungen regelmäßig und kürzen dabei teilweise einzelne Schadenspositionen. Ein unabhängiges Schadengutachten ermöglicht die technische Prüfung solcher Kürzungen. Die rechtliche Bewertung und Durchsetzung übernimmt ein Verkehrsrechtsanwalt.
