Unfallwissen
Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten
Fix & Go Gutachten – Ihr Kfz-Sachverständiger mit Sachverstand
Diese drei Werte bilden die Grundlage vieler Schadensabrechnungen nach einem Verkehrsunfall. Ein unabhängiges Gutachten ermittelt die im konkreten Einzelfall erforderlichen Werte.
Die drei Grundbegriffe
Wiederbeschaffungswert
Restwert
Reparaturkosten
Die Formel für den Wiederbeschaffungsaufwand
Wiederbeschaffungsaufwand = Wiederbeschaffungswert − Restwert
Der Wiederbeschaffungsaufwand entspricht dem Betrag, der tatsächlich aufgewendet werden müsste, um ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben, wenn das unfallbeschädigte Fahrzeug zu seinem Restwert verkauft wird.
Wofür die Werte in der Abrechnung gebraucht werden
Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten werden miteinander verglichen, um zu bestimmen, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist oder ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Je nachdem, in welchem Bereich sich die Reparaturkosten im Verhältnis zu diesen Werten bewegen, ergeben sich unterschiedliche Abrechnungswege.
Beim Restwert kann es zudem vorkommen, dass die Versicherung ein höheres Angebot vorlegt als im Gutachten ermittelt. Ob und wie ein solches Angebot berücksichtigt werden muss, ist eine rechtliche Einzelfallfrage.
