Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fix & Go Gutachten — Stand: 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und Leistungen zwischen Fix & Go Gutachten (nachfolgend „Sachverständiger") und dem Auftraggeber. Abweichende Bedingungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
§ 2 Auftrag und Vertragsschluss
Der Auftrag wird in Textform erteilt. Der Auftraggeber sichert zu, zur Auftragserteilung berechtigt zu sein und alle für die Begutachtung notwendigen Informationen wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
§ 3 Leistungsumfang
Der Sachverständige erstellt nach pflichtgemäßem Ermessen ein neutrales Gutachten (Unfallgutachten, Wertgutachten, Reparaturbestätigung oder Fahrzeugbewertung). Eine Reparaturdurchführung oder Schadensregulierung ist nicht Bestandteil des Auftrags.
§ 4 Honorar und Zahlung
Bei Haftpflichtschäden rechnet der Sachverständige in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Bei Kasko- oder Privataufträgen erfolgt die Abrechnung gemäß individueller Vereinbarung. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.
§ 5 Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt das Fahrzeug zur Begutachtung bereit und übermittelt sämtliche unfall- und fahrzeugbezogenen Unterlagen vollständig. Falsche oder unvollständige Angaben können den Beweiswert des Gutachtens beeinträchtigen.
§ 6 Haftung
Der Sachverständige haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung gegenüber Dritten wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 7 Nutzungsrechte am Gutachten
Das Gutachten ist ausschließlich für den vereinbarten Zweck bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung – auch auszugsweise – bedarf der vorherigen Zustimmung des Sachverständigen.
§ 8 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung verarbeitet. Näheres regelt unsere Datenschutzerklärung.
§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Braunschweig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
