Unfallwissen

Höheres Restwertangebot erhalten – was jetzt?

Fix & Go Gutachten – Ihr Kfz-Sachverständiger mit Sachverstand

Häufig meldet sich die gegnerische Versicherung nach Vorlage des Gutachtens mit einem angeblich höheren Restwertangebot. Bevor Sie handeln, sollten Sie das Angebot sorgfältig prüfen lassen.

Fahrzeug nicht übereilt verkaufen

Verkaufen Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug nicht übereilt, nur weil ein neues Angebot vorliegt. Fordern Sie das Angebot vollständig und schriftlich an, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

  • Bindungsfrist und Gültigkeitsdauer des Angebots prüfen.
  • Abholort und Aufwand für eine Fahrzeugübergabe berücksichtigen.
  • Zahlungsweise und Zahlungssicherheit des Anbieters klären.
  • Seriosität und Erreichbarkeit des angeblichen Käufers überprüfen.

Ist das Angebot überhaupt verwertbar?

Rechtlich relevant kann ein solches Angebot nur sein, wenn es konkret, verbindlich und für Sie tatsächlich ohne Weiteres zugänglich ist und rechtzeitig vor einem etwaigen Verkauf vorliegt. Für den Fall, dass der Geschädigte sein Fahrzeug nach einer (Teil-)Reparatur weiternutzt, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass in der Regel der im Gutachten für den regionalen Markt ermittelte Restwert abzuziehen ist ( BGH, Urteil vom 10.07.2007, VI ZR 217/06). Beachten Sie zudem: Die Versicherung selbst kauft das Fahrzeug in aller Regel nicht, sondern vermittelt lediglich einen Anbieter aus dem Restwertmarkt.

Restwertangebot technisch prüfen lassenLeiten Sie ein zugesandtes Angebot an Ihren Sachverständigen und gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt weiter. So lässt sich einschätzen, ob es dem im Gutachten ermittelten Restwert entgegensteht und wie damit umzugehen ist.

Unfallschaden? Lassen Sie ihn unabhängig prüfen.

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