Unfallwissen
Höheres Restwertangebot erhalten – was jetzt?
Fix & Go Gutachten – Ihr Kfz-Sachverständiger mit Sachverstand
Häufig meldet sich die gegnerische Versicherung nach Vorlage des Gutachtens mit einem angeblich höheren Restwertangebot. Bevor Sie handeln, sollten Sie das Angebot sorgfältig prüfen lassen.
Fahrzeug nicht übereilt verkaufen
Verkaufen Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug nicht übereilt, nur weil ein neues Angebot vorliegt. Fordern Sie das Angebot vollständig und schriftlich an, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
- Bindungsfrist und Gültigkeitsdauer des Angebots prüfen.
- Abholort und Aufwand für eine Fahrzeugübergabe berücksichtigen.
- Zahlungsweise und Zahlungssicherheit des Anbieters klären.
- Seriosität und Erreichbarkeit des angeblichen Käufers überprüfen.
Ist das Angebot überhaupt verwertbar?
Rechtlich relevant kann ein solches Angebot nur sein, wenn es konkret, verbindlich und für Sie tatsächlich ohne Weiteres zugänglich ist und rechtzeitig vor einem etwaigen Verkauf vorliegt. Der Bundesgerichtshof hat sich mit den Anforderungen an derartige Restwertangebote befasst (BGH, Urteil VI ZR 217/06). Beachten Sie zudem: Die Versicherung selbst kauft das Fahrzeug in aller Regel nicht, sondern vermittelt lediglich einen Anbieter aus dem Restwertmarkt.
