Unfallwissen

Die 130-Prozent-Regel verständlich erklärt

Fix & Go GutachtenIhr Kfz-Sachverständiger mit Sachverstand

Die 130-Prozent-Regel ist eine Ausnahmeregelung, die es Fahrzeughaltern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, ihr Fahrzeug auch dann reparieren zu lassen, wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen.

Hintergrund: das Integritätsinteresse

Übersteigen die ermittelten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, kann unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem eine Reparatur auf Kosten des Schädigers möglich sein.

Voraussetzungen im Überblick

Liegen die Reparaturkosten höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht entsprechend dem Gutachten repariert und regelmäßig mindestens sechs Monate weiter genutzt, können die tatsächlichen Reparaturkosten erstattungsfähig sein.

  • Die Reparatur muss vollständig und fachgerecht nach den Vorgaben des Gutachtens durchgeführt werden.
  • Das Fahrzeug muss regelmäßig mindestens sechs Monate weitergenutzt werden.
  • Die Reparaturkosten dürfen einschließlich einer etwaigen Wertminderung nicht mehr als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen.
Keine rein fiktive AbrechnungEine rein fiktive Abrechnung oberhalb des Wiederbeschaffungswertes ist nicht möglich. Die 130-Prozent-Regel greift nur, wenn tatsächlich fachgerecht repariert und das Fahrzeug weitergenutzt wird.

Die Voraussetzungen sind streng. Deshalb sollte vor Beginn der Reparatur eine Abstimmung mit dem Kfz-Sachverständigen und einem Verkehrsrechtsanwalt erfolgen.

Vereinfachtes Rechenbeispiel

Beispielrechnung

Vereinfachtes Beispiel: Bei einem Wiederbeschaffungswert von 10.000 Euro liegt die 130-Prozent-Grenze bei 13.000 Euro. Reparaturkosten bis zu diesem Betrag können unter den genannten Voraussetzungen grundsätzlich zu einer Erstattung auf Reparaturbasis führen.

Die Zahlen dienen ausschließlich der vereinfachten Erläuterung. Die konkrete Abrechnung muss anhand des Gutachtens und der aktuellen Rechtsprechung geprüft werden.

Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung zur 130-Prozent-Regel – bundesgerichtshof.de

Unfallschaden? Lassen Sie ihn unabhängig prüfen.

Fix & Go GutachtenIhr Kfz-Sachverständiger mit Sachverstand.

24/7 telefonisch und per WhatsApp erreichbar – Termine nach Vereinbarung.