Unfallwissen
Die 130-Prozent-Regel verständlich erklärt
Fix & Go Gutachten – Ihr Kfz-Sachverständiger mit Sachverstand
Die 130-Prozent-Regel ist eine Ausnahmeregelung, die es Fahrzeughaltern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, ihr Fahrzeug auch dann reparieren zu lassen, wenn die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert liegen.
Hintergrund: das Integritätsinteresse
Übersteigen die ermittelten Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, kann unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem eine Reparatur auf Kosten des Schädigers möglich sein.
Voraussetzungen im Überblick
Liegen die Reparaturkosten höchstens 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert, wird das Fahrzeug vollständig und fachgerecht entsprechend dem Gutachten repariert und regelmäßig mindestens sechs Monate weiter genutzt, können die tatsächlichen Reparaturkosten erstattungsfähig sein.
- Die Reparatur muss vollständig und fachgerecht nach den Vorgaben des Gutachtens durchgeführt werden.
- Das Fahrzeug muss regelmäßig mindestens sechs Monate weitergenutzt werden.
- Die Reparaturkosten dürfen einschließlich einer etwaigen Wertminderung nicht mehr als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen.
Die Voraussetzungen sind streng. Deshalb sollte vor Beginn der Reparatur eine Abstimmung mit dem Kfz-Sachverständigen und einem Verkehrsrechtsanwalt erfolgen.
Vereinfachtes Rechenbeispiel
Beispielrechnung
Die Zahlen dienen ausschließlich der vereinfachten Erläuterung. Die konkrete Abrechnung muss anhand des Gutachtens und der aktuellen Rechtsprechung geprüft werden.
Quelle: Bundesgerichtshof, Pressemitteilung zur 130-Prozent-Regel – bundesgerichtshof.de
