Unfallwissen
Fiktive Abrechnung: Auszahlung ohne Reparatur
Fix & Go Gutachten – Ihr Kfz-Sachverständiger mit Sachverstand
Nach einem unverschuldeten Unfall müssen Fahrzeughalter ihr Fahrzeug nicht zwingend reparieren lassen, um eine Entschädigung zu erhalten. Die fiktive Abrechnung ermöglicht eine Auszahlung auf Grundlage einer Kalkulation.
Was bedeutet fiktive Abrechnung?
Nach einem Haftpflichtschaden können Sie grundsätzlich selbst entscheiden, ob, wann und wie Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Bei der fiktiven Abrechnung wird der ersatzfähige Schaden auf Grundlage des Gutachtens abgerechnet, ohne dass eine vollständige Reparaturrechnung vorgelegt wird.
Ausgezahlt werden regelmäßig die erforderlichen Reparaturkosten ohne Umsatzsteuer. Umsatzsteuer wird gemäß § 249 Absatz 2 Satz 2 BGB nur ersetzt, soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, wird bei einer Abrechnung ohne nachgewiesene Reparatur grundsätzlich der Wiederbeschaffungsaufwand zugrunde gelegt.
Grenzen der fiktiven Abrechnung
Haftpflichtversicherer prüfen Schadenersatzforderungen regelmäßig und kürzen dabei teilweise einzelne Schadenspositionen. Ein unabhängiges Schadengutachten ermöglicht die technische Prüfung solcher Kürzungen. Die rechtliche Bewertung und Durchsetzung übernimmt ein Verkehrsrechtsanwalt.
Wahlmöglichkeiten nach der Abrechnung
- Auszahlung erhalten und das Fahrzeug unrepariert behalten.
- Das Fahrzeug selbst oder günstiger reparieren lassen.
- Die Reparatur zu einem späteren Zeitpunkt fachgerecht durchführen lassen.
- Das Fahrzeug verkaufen.
- Bei einem Totalschaden auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwands abrechnen.
Rechtliche Grundlagen
Quellen: § 249 BGB – gesetze-im-internet.de und BGH, Urteil vom 23.02.2010, VI ZR 53/09 – bundesgerichtshof.de
Unser Beitrag
Fix & Go Gutachten ermittelt alle technisch feststellbaren Schadenspositionen nachvollziehbar und schafft damit die Grundlage für eine vollständige und sachgerechte Regulierung.
