Unfallwissen
Richtiges Verhalten nach einem Unfall
Fix & Go Gutachten – Ihr Kfz-Sachverständiger mit Sachverstand
Die ersten Minuten nach einem Verkehrsunfall sind entscheidend – für die Sicherheit aller Beteiligten und für die spätere Klärung des Schadens. Diese Übersicht zeigt, worauf es ankommt.
Sofortmaßnahmen an der Unfallstelle
Nach einem Unfall müssen Sie zunächst anhalten und die Unfallstelle absichern, etwa durch Warnblinker, Warndreieck und Warnweste. Diese Pflicht ergibt sich aus § 34 StVO. Sind Personen verletzt, hat die Erste Hilfe und das Absetzen eines Notrufs unter 112 Vorrang vor allen weiteren Schritten.
Angaben austauschen und Beweise sichern
- Personalien, amtliches Kennzeichen und Versicherungsdaten der Unfallbeteiligten austauschen.
- Unfallstelle und Schäden fotografieren, soweit dies gefahrlos möglich ist.
- Namen und Kontaktdaten von Zeugen notieren.
- Uhrzeit, Wetter- und Sichtverhältnisse sowie den Unfallhergang stichpunktartig festhalten.
Machen Sie keine vorschnellen Angaben
Geben Sie am Unfallort kein Schuldanerkenntnis ab und unterschreiben Sie keine Abfindungs-, Verzichts- oder Reparaturerklärungen, deren Folgen Sie nicht überblicken.
Melden Sie den Unfall Ihrer eigenen Versicherung fristgerecht und wahrheitsgemäß. Gegenüber der gegnerischen Versicherung sollten Sie sich zunächst auf die notwendigen sachlichen Angaben beschränken. Vor ausführlichen, aufgezeichneten oder rechtlich bewertenden Aussagen ist eine Abstimmung mit einem Sachverständigen beziehungsweise Rechtsanwalt sinnvoll.
Checkliste nach dem Unfall
- Unfallstelle und Endstellungen fotografieren
- alle Fahrzeugschäden fotografieren
- Kennzeichen dokumentieren
- Kontaktdaten der Beteiligten sichern
- Zeugen notieren
- keine Schuld anerkennen
- nichts ungeprüft unterschreiben
- Fahrzeug nicht vorschnell reparieren oder verkaufen
- unabhängige Schadenfeststellung veranlassen
- bei Verletzten oder streitiger Haftung einen Rechtsanwalt einschalten
Polizei nach einem Unfall
Nicht jeder kleine Sachschaden erfordert zwingend das Hinzuziehen der Polizei. Empfehlenswert ist dies jedoch insbesondere, wenn Personen verletzt wurden, sich ein Beteiligter vom Unfallort entfernt, Streit über den Unfallhergang oder die Beteiligten besteht, ein Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss vorliegt, ein erheblicher Schaden entstanden ist oder die Situation insgesamt unübersichtlich ist.
