Unfallwissen

Bagatellschaden: Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Fix & Go GutachtenIhr Kfz-Sachverständiger mit Sachverstand

Bei kleineren Unfallschäden stellt sich häufig die Frage, ob überhaupt ein Sachverständigengutachten notwendig ist. Eine pauschale Antwort gibt es nicht – entscheidend ist das jeweilige Schadenbild.

Auch kleine Schäden sind zu ersetzen

Auch ein kleiner Unfallschaden ist grundsätzlich zu ersetzen. Entscheidend ist nicht, ob Reparaturkosten verlangt werden dürfen, sondern welches Mittel zur Schadenfeststellung erforderlich und angemessen ist.

Keine starre gesetzliche Bagatellgrenze

Eine gesetzlich festgelegte starre Bagatellgrenze von genau 750, 800 oder 1.000 Euro existiert nicht. Bei einem von außen erkennbar geringfügigen Schaden bis ungefähr 1.000 Euro kann ein Kostenvoranschlag, eine Reparaturkostenkalkulation oder ein Kurzbericht ausreichen.

Sind verdeckte Schäden, eine Wertminderung, eine längere Reparaturdauer oder ein größerer Schaden möglich, kann auch bei zunächst gering erscheinenden Schäden eine weitergehende Untersuchung erforderlich sein.

Unser ServiceFix & Go Gutachten prüft den Schaden vorab und empfiehlt die angemessene Dokumentationsform. So vermeiden Sie unnötige Kosten, ohne auf eine ausreichende Beweissicherung zu verzichten.

Unser Rat

Lassen Sie den Schaden von Fix & Go Gutachten unverbindlich technisch einschätzen lassen, bevor Sie sich für eine bestimmte Dokumentationsform entscheiden. So lässt sich einordnen, ob ein Kostenvoranschlag genügt oder ob ein umfassenderes Gutachten sinnvoll ist. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt auf.

Unfallschaden? Lassen Sie ihn unabhängig prüfen.

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