Unfallwissen
Bagatellschaden: Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Fix & Go Gutachten – Ihr Kfz-Sachverständiger mit Sachverstand
Bei kleineren Unfallschäden stellt sich häufig die Frage, ob überhaupt ein Sachverständigengutachten notwendig ist. Eine pauschale Antwort gibt es nicht – entscheidend ist das jeweilige Schadenbild.
Auch kleine Schäden sind zu ersetzen
Auch ein kleiner Unfallschaden ist grundsätzlich zu ersetzen. Entscheidend ist nicht, ob Reparaturkosten verlangt werden dürfen, sondern welches Mittel zur Schadenfeststellung erforderlich und angemessen ist.
Keine starre gesetzliche Bagatellgrenze
Eine gesetzlich festgelegte starre Euro-Bagatellgrenze gibt es nicht. Bei geringfügigen, eindeutig erkennbaren Fahrzeugschäden kann ein Kostenvoranschlag zur Schadenbezifferung ausreichen. Bestehen Anhaltspunkte für verdeckte Schäden oder ist der Schadenumfang unklar, kann ein unabhängiges Schadengutachten erforderlich sein.
Unser Rat
Lassen Sie den Schaden von Fix & Go Gutachten unverbindlich technisch einschätzen lassen, bevor Sie sich für eine bestimmte Dokumentationsform entscheiden. So lässt sich einordnen, ob ein Kostenvoranschlag genügt oder ob ein umfassenderes Gutachten sinnvoll ist. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt auf.
