Unfallwissen

Haftpflichtschaden oder Kaskoschaden?

Fix & Go GutachtenIhr Kfz-Sachverständiger mit Sachverstand

Ob ein Schaden über die gegnerische Haftpflichtversicherung oder über die eigene Kaskoversicherung abgewickelt wird, macht einen erheblichen Unterschied. Beide Wege folgen unterschiedlichen Regeln.

Zwei unterschiedliche Abwicklungswege

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich häufig die Frage, ob der Schaden gegenüber dem Unfallgegner oder über die eigene Kaskoversicherung geltend gemacht wird. Beide Wege unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen und dürfen nicht gleichbehandelt werden.

Haftpflichtschaden

Bei einem unverschuldeten oder überwiegend fremdverschuldeten Unfall bestehen Ansprüche gegen den Schädiger beziehungsweise – über den sogenannten Direktanspruch nach § 115 VVG – unmittelbar gegen dessen Haftpflichtversicherer.

Kaskoschaden

Wird der eigene Schaden über die Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung reguliert, richtet sich die Abwicklung nach dem individuellen Versicherungsvertrag. Dabei können Selbstbeteiligungen anfallen, und es bestehen häufig Weisungs-, Anzeige- und Besichtigungspflichten gegenüber dem eigenen Versicherer.

Worauf es ankommt

Welcher Weg im Einzelfall in Betracht kommt oder sinnvoll ist, hängt unter anderem von der Schuldfrage, dem Versicherungsvertrag und wirtschaftlichen Aspekten ab. In manchen Konstellationen kann auch ein sogenanntes Quotenvorrecht eine Rolle spielen.

Rechtliche Prüfung empfohlenOb und in welchem Umfang eine Kombination aus Haftpflicht- und Kaskoabwicklung sinnvoll ist, sollte im Einzelfall durch einen Rechtsanwalt geprüft werden.

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