Unfallwissen

Nutzungsausfall und Mietwagen

Fix & Go GutachtenIhr Kfz-Sachverständiger mit Sachverstand

Steht ein Fahrzeug nach einem Unfall vorübergehend nicht zur Verfügung, kommen je nach Fallgestaltung ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht. Die konkreten Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.

Zwei mögliche Wege

Wer sein Fahrzeug wegen eines Unfallschadens vorübergehend nicht nutzen kann, hat je nach den Umständen des Falls die Möglichkeit, entweder einen Mietwagen zu organisieren oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall geltend zu machen. Beide Wege setzen voraus, dass ein tatsächlicher Nutzungswille und eine grundsätzliche Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs bestehen.

Bedeutung der Reparatur- und Wiederbeschaffungsdauer

Im Gutachten wird üblicherweise eine voraussichtliche Reparaturdauer beziehungsweise, bei einem wirtschaftlichen Totalschaden, eine Wiederbeschaffungsdauer ermittelt. Diese Angaben bilden regelmäßig einen wichtigen Anhaltspunkt für den Zeitraum, für den ein Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten überhaupt in Betracht gezogen werden.

  • Reparaturdauer laut Gutachten als Orientierung für den Ausfallzeitraum.
  • Wiederbeschaffungsdauer bei wirtschaftlichem Totalschaden als Anhaltspunkt.
  • Nachweisbarer Nutzungswille, etwa durch tatsächliche Fahrzeugnutzung im Alltag.

Schadenminderungspflicht beachten

Nach § 254 BGB besteht eine Pflicht, den entstehenden Schaden möglichst gering zu halten. Das betrifft etwa die Wahl eines angemessenen Mietwagens und die zügige Organisation von Reparatur oder Ersatzbeschaffung.

Keine pauschalen BeträgeKonkrete Tagessätze oder eine Zusage zur Erstattung lassen sich an dieser Stelle nicht seriös benennen, da dies von zahlreichen Einzelfallumständen abhängt. Für die rechtliche Einordnung und Durchsetzung entsprechender Ansprüche empfiehlt sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Unfallschaden? Lassen Sie ihn unabhängig prüfen.

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