Kfz-Gutachter in Braunschweig – unabhängige Unfallgutachten
Unfall gehabt? Wir unterstützen Sie. Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich genug. Umso wichtiger ist es, den entstandenen Fahrzeugschaden unabhängig und fachgerecht feststellen zu lassen. Fix & Go Gutachten – Ihr Kfz-Sachverständiger mit Sachverstand unterstützt Unfallgeschädigte in Braunschweig und Umgebung bei der Schadenaufnahme, Reparaturkostenkalkulation und Erstellung unabhängiger Kfz-Schadengutachten.
Fix & Go Gutachten — Ihr Kfz-Sachverständiger mit Sachverstand
Unabhängige Unfallgutachten und Kfz-Schadengutachten
Freie Gutachterwahl bei unverschuldetem Haftpflichtschaden
Braunschweig & Umgebung Termin kurzfristig, nach Verfügbarkeit Unabhängig & neutral
Freie Wahl von Gutachter und Rechtsanwalt
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können Sie grundsätzlich selbst entscheiden, welchen unabhängigen Kfz-Gutachter und welchen Rechtsanwalt Sie beauftragen. Sie müssen nicht die von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Personen wählen. Bei vollständiger Haftung der Gegenseite sind die erforderlichen Kosten eines unabhängigen Sachverständigen und eines Rechtsanwalts grundsätzlich erstattungsfähig. Bei Bagatellschäden oder besonderen Umständen gelten Einschränkungen.
Ihr gutes Recht nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall
Ein Unfallgeschädigter kann – abhängig vom konkreten Schadenfall – mehr als nur die Reparaturkosten geltend machen. Nicht jede Position entsteht bei jedem Unfall. Die Ersatzfähigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen des Einzelfalls. Zu den möglichen Schadenersatzpositionen gehören:
Erforderliche Reparaturkosten
Merkantile Wertminderung
Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung
Erforderliche Abschlepp- und Bergungskosten
Erforderliche Sachverständigenkosten
Erforderliche Rechtsanwaltskosten
Weitere nachweisbare und ersatzfähige unfallbedingte Aufwendungen
Ein unabhängiges Kfz-Schadengutachten dokumentiert den Schadenumfang, die erforderlichen Reparaturkosten und – soweit einschlägig – weitere technische und wirtschaftliche Schadenpositionen. Dazu können insbesondere die merkantile Wertminderung, der Wiederbeschaffungswert, der Restwert sowie die voraussichtliche Reparaturdauer gehören.
Auch ohne Reparatur ist eine Auszahlung möglich
Bei einem Haftpflichtschaden kann der Geschädigte grundsätzlich eine sogenannte fiktive Abrechnung wählen. Das bedeutet: Die ersatzfähigen Reparaturkosten können auf Grundlage eines Gutachtens abgerechnet werden, ohne dass das Fahrzeug tatsächlich repariert wird. Bei dieser Abrechnung wird zunächst keine Umsatzsteuer erstattet. Wird das Fahrzeug später repariert und fällt dabei Umsatzsteuer tatsächlich an, kann diese unter den gesetzlichen Voraussetzungen und gegen entsprechenden Nachweis zusätzlich erstattungsfähig sein.
Fix & Go Gutachten in Ihrer Nähe
Wir unterstützen Kunden in Braunschweig sowie unter anderem in Wolfsburg, Wolfenbüttel, Salzgitter, Gifhorn und Peine. Unsere Leistungen umfassen insbesondere Unfallgutachten, Schadenbewertungen, Kostenvoranschläge, Fahrzeugbewertungen, Reparaturbestätigungen und Beweissicherung.
Gutachterleistungen rund um Schaden und Fahrzeugwert
Welche Unterlagen und Berechnungen sinnvoll sind, hängt vom Anlass, vom Fahrzeug und vom festgestellten Umfang ab. Fix & Go Gutachten prüft die Ausgangslage und wählt die passende Form der technischen Dokumentation.
Unfall- und Schadengutachten
Kostenvoranschlag oder Kurzbericht bei kleineren Schäden
Fahrzeugbewertung und Wertgutachten
Reparaturbestätigung und Rechnungsprüfung
Technische Beweissicherung
Wertminderung und weitere technische Schadenpositionen
Wann ist ein Kfz-Gutachter sinnvoll?
Eine fachliche Einschätzung kann sinnvoll sein, wenn der tatsächliche Schadenumfang nach einem Unfall nicht sicher erkennbar ist, ein Fahrzeugwert benötigt wird oder ein technischer Zustand nachvollziehbar festgehalten werden soll. Auch bei Kauf, Verkauf oder Leasing sowie zur Beweissicherung kann eine unabhängige Dokumentation helfen. Ob ein vollständiges Gutachten erforderlich ist, wird anhand des konkreten Falls beurteilt.
Unfall oder unklarer Schadenumfang
Ermittlung oder Dokumentation eines Fahrzeugwerts
Kauf, Verkauf oder Leasingrückgabe
Technische Beweissicherung bei strittigen Zuständen
Vor-Ort-Service in Braunschweig und Umgebung
Die Besichtigung kann nach Vereinbarung bei Ihnen zu Hause, in einer Werkstatt, im Betrieb oder am Arbeitsplatz stattfinden. Kurzfristige Termine in Braunschweig und Umgebung sind nach Verfügbarkeit möglich. Für die Besichtigung sollte das Fahrzeug sicher zugänglich sein und ausreichend Licht zur Verfügung stehen.
Fahrzeugarten im Überblick
Begutachtet werden PKW, Transporter und LKW, Motorräder, Elektro- und Hybridfahrzeuge sowie Wohnmobile und Caravans. Die technische Prüfung berücksichtigt die jeweilige Fahrzeugart, Bauweise und den konkreten Anlass der Bewertung.
Technisch unabhängig und nachvollziehbar dokumentiert
Fix & Go Gutachten dokumentiert feststellbare Schäden, Fahrzeugmerkmale und technische Bewertungsgrundlagen neutral und nachvollziehbar. Die Begutachtung ersetzt keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen oder strittigen Haftungsfragen kann ergänzend fachkundiger rechtlicher Rat sinnvoll sein.
Ablauf in drei Schritten
Zuerst wird der Anlass telefonisch oder per WhatsApp kurz geklärt. Danach folgt der vereinbarte Besichtigungstermin mit technischer Aufnahme des Fahrzeugs. Auf Grundlage der Dokumentation wird anschließend das passende Gutachten, der Kurzbericht oder die vereinbarte Bewertung erstellt.
Kontakt und kurze Klärung des Anliegens
Termin und Besichtigung des Fahrzeugs
Technische Dokumentation und vereinbarte Ausarbeitung
Häufige Fragen
Muss ich den Gutachter der Versicherung nehmen?+
Nein. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen, soweit die Begutachtung erforderlich ist. Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung wählen. Bei Kaskoschäden können andere vertragliche Regelungen gelten.
Darf ich meinen eigenen Rechtsanwalt beauftragen?+
Ja. Sie können grundsätzlich einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl beauftragen. Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall und vollständiger Haftung der Gegenseite sind die erforderlichen Rechtsanwaltskosten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten. Bei Mitschuld oder ungeklärter Haftung können eigene Kosten entstehen.
Wer bezahlt mein Unfallgutachten?+
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden muss die gegnerische Haftpflichtversicherung grundsätzlich die erforderlichen Kosten eines unabhängigen Schadengutachtens übernehmen. Bei geringfügigen Schäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichend sein.
Kann ich mir den Unfallschaden auszahlen lassen?+
Ja! Das nennt man fiktive Abrechnung. Bei einem Haftpflichtschaden können Sie sich die ersatzfähigen Reparaturkosten grundsätzlich auszahlen lassen, ohne Ihr Fahrzeug reparieren zu müssen. Dabei erhalten Sie zunächst den erstattungsfähigen Nettobetrag ohne Mehrwertsteuer. Lassen Sie Ihr Fahrzeug später reparieren, kann die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer unter den gesetzlichen Voraussetzungen zusätzlich erstattet werden. Dafür ist ein entsprechender Nachweis erforderlich.
Bekomme ich nach einem Unfall eine Wertminderung?+
Möglicherweise ja. Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Unfallfahrzeug am Markt weniger wert sein als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Diese sogenannte merkantile Wertminderung kann bei einem Haftpflichtschaden ersatzfähig sein. Fix & Go Gutachten prüft, ob eine Wertminderung vorliegt, und berücksichtigt sie gegebenenfalls im Gutachten.
Welche weiteren Kosten kann ich geltend machen?+
Je nach Unfall können neben den Reparaturkosten unter anderem Wertminderung, Nutzungsausfall, erforderliche Mietwagenkosten, Abschleppkosten, Gutachterkosten und Rechtsanwaltskosten ersatzfähig sein. Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt vom konkreten Schadenfall ab.
Brauche ich ein Gutachten oder reicht ein Kostenvoranschlag?+
Bei kleineren Schäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichend sein. Bei größeren oder komplexeren Schäden kann ein unabhängiges Gutachten sinnvoll sein, um neben den Reparaturkosten beispielsweise eine mögliche Wertminderung und weitere relevante Schadenpositionen zu dokumentieren.
Wie schnell kann mein Fahrzeug begutachtet werden?+
Fix & Go Gutachten bietet kurzfristige Besichtigungstermine nach Verfügbarkeit an. Kontaktieren Sie uns, damit wir einen passenden Termin und den Ablauf der Schadenaufnahme abstimmen können.
Fix & Go Gutachten in Braunschweig kontaktieren
Sie hatten einen Unfall? Kontaktieren Sie Fix & Go Gutachten und lassen Sie uns gemeinsam klären, welche Begutachtung für Ihren Schaden sinnvoll ist.
24/7 telefonisch und per WhatsApp erreichbar – Termine nach Vereinbarung.