Unfallgutachter Braunschweig

Unfallgutachter Braunschweig – nach dem Unfall in den besten Händen

Ein Verkehrsunfall ist Stress pur. Als Unfallgutachter in Braunschweig nehme ich Ihnen so viel wie möglich davon ab: Ich dokumentiere den Schaden lückenlos, berechne alle Ansprüche und kommuniziere auf Wunsch direkt mit der gegnerischen Versicherung.

  • 24-h-Erreichbarkeit nach dem Unfall
  • Schnelle Schadenaufnahme – auch am Unfallort
  • Klare Empfehlung: reparieren oder Totalschaden
  • Kostenneutral bei unverschuldetem Unfall
Braunschweig & Umgebung Termin innerhalb 24 h Unabhängig & neutral

Sofort nach dem Unfall – das ist wichtig

Sichern Sie die Unfallstelle, rufen Sie bei Personenschäden die 110, tauschen Sie Daten aus und machen Sie viele Fotos. Unterschreiben Sie am Unfallort niemals ein Schuldeingeständnis. Rufen Sie mich danach an – ich erkläre Ihnen Schritt für Schritt, wie es weitergeht, und übernehme die Schadenfeststellung.

Warum ein eigener Unfallgutachter so wichtig ist

Die Versicherung des Unfallgegners hat ein wirtschaftliches Interesse daran, den Schaden möglichst klein zu rechnen. Ein eigener, unabhängiger Sachverständiger sichert Ihre Ansprüche in voller Höhe – inkl. Wertminderung, Nutzungsausfall, Verbringungs- und Sachverständigenkosten. Das spart Ihnen oft mehrere Hundert bis Tausend Euro.

  • Beweissichere Fotodokumentation aller Schäden
  • Korrekte Reparaturwege nach Herstellervorgaben
  • Berücksichtigung von Karosserie-, Lack- und versteckten Schäden
  • Rechtssichere Gutachten – auch für Gerichtsverfahren

Vor-Ort-Service in ganz Braunschweig

Ob in Innenstadt, Stöckheim, Querum, Lehndorf oder Watenbüttel – ich komme zu Ihnen. Auch wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist und in einer Werkstatt oder bei Ihnen zu Hause steht, ist das kein Problem.

Unfallschäden aus der Praxis

Echte Schadenbilder aus eigenen Unfallgutachten – so detailliert dokumentiere ich Ihren Fall.

Massiver Frontschaden nach Unfall
Front­schaden mit verformtem Längsträger
Kotflügelschaden mit Messlatte
Seitenschaden mit Vermessung am Rad
Heckschaden nach Auffahrunfall
Heckkollision – Beweissicherung mit Messlatte

Anonymisierte Beispielfotos aus eigenen Gutachten. Kennzeichen ggf. unkenntlich gemacht.

Häufige Fragen

Wer zahlt den Unfallgutachter?+

Bei unverschuldetem Unfall ist die gegnerische Haftpflichtversicherung zur Übernahme der Gutachterkosten verpflichtet, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze von ca. 750 € liegt.

Muss ich das Gutachten der gegnerischen Versicherung akzeptieren?+

Nein. Sie haben das Recht auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl. Lassen Sie sich nicht zu einem 'Prüfbericht' der gegnerischen Versicherung drängen.

Wie lange dauert es bis zum fertigen Unfallgutachten?+

Nach Vor-Ort-Begutachtung erhalten Sie das Gutachten in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden digital.

Was tun bei Totalschaden?+

Bei einem Totalschaden ermittle ich Wiederbeschaffungs- und Restwert. So erhalten Sie von der Versicherung den korrekten Betrag, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug anzuschaffen.

Gerade einen Unfall gehabt? Jetzt anrufen.

Ich bin sofort für Sie da – auch abends und am Wochenende.