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KFZ-Sachverständiger am Unfallort in Braunschweig
Fix & Go — Ihr KFZ-Sachverständiger mit Sachverstand

Ihr KFZ-Gutachter
aus Braunschweig.

Unfall gehabt? Als KFZ-Sachverständige in Braunschweig begutachten wir den Schaden an Ihrem Fahrzeug und beraten Sie, um Ihnen den bestmöglichen, finanziellen Ausgang zu verschaffen. Wir vertreten Ihre Interessen — nicht die der Versicherungen.

  • Ganz Braunschweig & Umgebung
  • In 60 Minuten am Unfallort
  • KFZ-Gutachten innerhalb 24 Stunden
  • Netzwerk an Anwälten & Werkstätten
15+
Jahre Erfahrung im Handwerk
60
Minuten Reaktionszeit
24h
Express-Gutachten
100%
unabhängig & neutral
Erste Hilfe nach dem Crash

Unfall gehabt?
Bloß nicht…!

Was Sie unmittelbar nach einem Unfall auf keinen Fall tun sollten — damit Sie nicht auf Ihren Kosten sitzenbleiben.

  • Geben Sie vor Ort niemals Ihre Unfallschuld zu!
  • Überlassen Sie die Abwicklung des Unfalls niemals Dritten!
  • Keine „kostenlose" Unfallhilfe annehmen, bei der Sie Ihre Schadensersatzansprüche abtreten!
  • Keine Vereinbarungen mit der gegnerischen Versicherung treffen — z. B. zur Wahl der Werkstatt oder des Gutachters.
  • Unterschreiben Sie keine unverständlichen Formulare!
  • Keine pauschalen Abtretungserklärungen von Werkstätten oder Mietwagenfirmen.
Wir begutachten alles auf Rädern

Pkw · Lkw · Motorrad · E-Fahrzeuge

PKW

PKW

Vom Kleinwagen bis zur Oberklasse — alle Marken und Modelle.

LKW

LKW

Nutzfahrzeuge, Transporter und Sattelzüge — auch im Fuhrpark.

Motorrad

Motorrad

Bikes, Roller und Quads — neutrale Schadenbewertung.

E-Fahrzeuge

E-Fahrzeuge

Elektro- & Hybridfahrzeuge — inklusive Hochvolt-Komponenten und Akku-Bewertung.

Wissen

Totalschaden oder
Reparaturschaden?

Liegt ein Reparaturschaden vor, bekommen Sie die Kosten für die Reparatur erstattet. Bei einem Totalschaden — wenn die Reparaturkosten höher als der Fahrzeugwert sind — erhalten Sie den objektiven Wert des Fahrzeuges erstattet.

Die im Gutachten festgesetzten Reparaturkosten stehen Ihnen auch zu, wenn Sie Ihr Auto selbst, teilweise oder gar nicht reparieren — die sogenannte „fiktive Abrechnung".

Höhere Reparaturkosten können erstattet werden, sofern sie den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigen — und das Fahrzeug vollständig nach den Vorgaben im Gutachten repariert wird. Wir beraten Sie durchgehend, damit Sie den größtmöglichen Betrag erhalten.

Zertifiziert & partnerschaftlich verbunden
Car Crash AcademyDAT — Deutsche Automobil TreuhandAutoiXpert
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